Download von Musik und Filmen bleibt in der Schweiz legal
In der Schweiz gelten Downloads – für den Eigengebrauch – von Musik- und Filmdateien nach wie vor als legal. Und davon machen so einige Gebrauch, ohne dafür zu bezahlen. Dennoch wird vorerst das Urheberrecht nicht angepasst.
Es ist ein hin und her schon seit Jahren. Und in vielen Ländern ist die Regelung klar. So ganz anders in der Schweiz. Wer Musik- oder Filmdateien für den Eigengebrauch aus dem Internet runter lädt, macht sich nicht strafbar. Und hierbei spielt es dann auch keine Rolle, wenn man die Dateien aus nicht zuverlässigen Quellen runter lädt. Es ist aber nicht gestattet, diese Dateien anzubieten. Das heisst auf einem öffentlichem Portal usw. die Dateien zugänglich zu machen. Der Bundesrat will vorerst auch nichts am Urheberrecht ändern oder eine Anpassung vornehmen. Siehe Medienmitteilung Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement “Urheberrechtsverletzungen im Internet: Der bestehende rechtliche Rahmen genügt”.
Durch das Internet habe sich das Konsumverhalten der Leute verändert. Dennoch wirke sich das auf das kulturelle Schaffen nicht nachtteilig aus. Man gebe dafür Geld für Konzerte, Kinobesuche, Merchandising usw. aus.
Deshalb verzichtet nun auch der Bundesrat auf eine Änderung des Urheberrechts. Die aktuellen rechtlichen Bestimmungen reichen aus, wie es in diesem Bericht heisst.
Doch nicht alle sehen das so. Gerade die IFPI (Dachverband der Tonträgerproduzenten der Schweiz) weisen darauf hin, dass es gesetzliche Rahmenbedingungen geben müsste, um gegen Internetpiraterie vorgehen zu können.
Weiterführender Link
- Private Downloads sind nicht gratis
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Schweizer müsste man sein :-)
In D ist die Lobby der Musik und Filmbranche viel zu stark.
Ja auf der Schweizer Insel läuft eben alles ein bisschen anders ab!! Zum Teil auch sehr sonderbar!!
Jede Art von kostenlosem Download, es sei den er ist ausdrücklich erlaubt und legitimiert, ist de facto ein Diebstahl. Das Urheberrecht bleibt beim Künstler und so lange dieser nicht seine Einwilligung gibt, darf das Objekt, und hier ist es egal ob es sich um ein Bild, einen Song oder einen Text handelt, nicht weiter verwenden. Egal ob, so der Bundesrat, der illegale Downloader sein “gespartes” Geld für Konzerte ausgibt (diese Statistik würde ich gerne einmal sehen und vor allem wie der Bundesrat zu diesen Zahlen kommt), was hat der betrogene Künstler davon, wenn der Downloader in ein anderes Konzert geht?
Das Problem bedarf einer andern Lösung, entweder über eine Pauschalabrechnung pro Download, ähnlich den SUISA oder Pro Litteris Gebühren oder einer neuen Form. Leider haben es sowohl der Staat als auch die Labels verpasst, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie bekämpfen sich lieber, mit den Folgen hoher Anwaltskosten und einer Null-Lösung.
Greez,
Peewee Windmüller, Herausgeber der Zeitschrift JAZZ’N'MORE
Not macht erfinderisch… viele Wege führen zum Gehalt.